Schutzgebühr

 

Was ist eine Schutzgebühr?

Die Schutzgebühr ist eine Auslagenerstattung, um die Tierschutzarbeit finanzieren zu können, denn Tierschutz ist zeit- und kostenintensiv.

Bei einer Übernahme eines Hundes aus dem Ausland zahlen wir nicht nur die Transportkosten, sondern auch die Kosten für den Tierarzt, der die Hunde ausreisefertig macht, was bedeutet, dass sie gechippt sind, einen EU-Pass (internationales Impf- und Reisedokument) eine Tollwutimpfung sowie 2 x die 5-fach Impfung erhalten. Außerdem wird der Hund kastriert und vor Abreise nochmals gründlich untersucht und je nach Land ein Test gegen Mittelmeerkrankheiten gemacht.

Wie Sie sehen, kostet uns der Hund also schon, bevor er überhaupt bei uns ist, eine Menge Geld. In Deutschland angekommen, nimmt eine Pflegestelle den Hund bis zur endgültigen Vermittlung auf.

Hier kommen dann Futterkosten sowie Versicherungskosten auf uns zu. Sollte irgendwas unklar sein und muss der Hund zum Tierarzt übernehmen wir selbstverständlich auch diese Kosten.

Auch wenn wir das alles ehrenamtlich tun entstehen doch Kosten wie Benzingeld für die Vor- und Nachkontrollen sowie Kosten für die Anzeigen in den Zeitungen

Sollte am Ende bei einem Hund von den Schutzgebühren tatsächlich etwas übrig sein, kommt es anderen hilfsbedürftigen Hunden zugute. Diese Hilfe ist vielgestaltig, kostet aber immer Geld. Zum Beispiel für:

  • Die Übernahme von Tierarztkosten für plötzlich schwer oder chronisch erkrankte Hunde
  • OP kosten für verletzte Hunde vor Ort (Unfälle. Misshandlungen, Beißereien usw.)
  • Die Übernahme von Kosten für Hunde, welche in unseren Partnertierheime gesund gepflegt werden nach einer schweren OP.
  • Für das Einholen eines Rates von einem Hundetrainer bei misshandelten oder traumatisierten Hunden.
  • Unterstützung von Kastrationsaktionen im Ausland, um das dortige Problem der unkontrollierten Vermehrung von Straßen- und Tierheimhunden zu begrenzen.

 

Wahrscheinlich ahnen Sie es schon - unsere Projekte lassen sich trotz der Schutzgebühren häufig kaum bezahlen.

Wie Sie sehen, können wir jede Hilfe gut gebrauchen. Wir danken Ihnen sehr dafür, dass Sie einer armen Seele ein Zuhause geben wollen und hoffen, dass Sie nach Lesen dieses Textes unsere Arbeit etwas besser verstehen können und die Schutzgebühr für Ihr neues Familienmitglied gern bezahlen.


Noch eine kurze Anmerkung zum Begriff „Schutzgebühr“

Wir haben auf dieser Seite den Begriff „Schutzgebühr“ gewählt, um deutlich zu machen, dass Tierschutzarbeit und die verantwortungsvolle Vermittlung von Tieren Geld kosten. 

 

Hoffnungsvolle Tierblicke e.V.
info@htb-ev.de
Tel.: 06068 4785493

Kreissparkasse Groß-Gerau
IBAN: DE62 5085 2553 0016 0789 25
BIC: HELADEF1GRG
 

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Ab der Einkommensteuererklärung 2017 müssen keine Spendenbelege mehr beigefügt werden. Daher stellen wir Spendenbescheinigungen nur auf ausdrücklichen Wunsch aus.
Bei einem Betrag bis 200 Euro reicht eine Kopie des Kontoauszuges. 

 


  

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